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AGB

Unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Allen unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung, Auftragsbestätigung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht widersprechen. Mündliche Vereinbarungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berühren die Gültigkeit unserer übrigen Vertragsbedingungen nicht.
2. Angebot, Preise und Lieferzeiten
Alle Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Die angegebenen Preise entsprechen der gegenwärtigen Kostensituation zum Zeitpunkt der Angebotsdarstellung. Sollten bis zum Lieferzeitpunkt Kostenänderungen und/oder Änderungen des Herstellerabgabepreises eintreten, behalten wir uns eine Angleichung vor. Sämtliche Preise (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) verstehen sich ab Werk (Hersteller), ausschließlich Verpackung und Transportversicherung und ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten und bestätigten Preise verstehen sich in € und ohne Mehrwertsteuer, die erst in der Rechnung gesondert aufgeführt wird.
Kostenvoranschläge, Entwürfe, Pläne und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sie auf Verlangen an uns zurückzugeben.
Lieferzeitangaben gelten nur annähernd und sind für uns unverbindlich. Sie rechnen vom tage unserer Auftragsbestätigung an. Ein Verzug unsererseits berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt des Auftragsteiles, mit dem wir uns im Verzug befinden, und nur dann, wenn uns der Rücktritt unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen angedroht wurde. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Sollten wir durch höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse, wie Brand, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Boykott usw. oder durch Gründe die auf Versagen unserer Zulieferanten zurückzuführen sind, verhindert sein zugesagte Lieferfristen, entsprechend unserer Auftragsbestätigung einzuhalten, steht dem Käufer kein Recht zu, aus diesem Grunde vom Vertrag zurückzutreten oder irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Die Lieferfrist wird in einem solchen Falle angemessen verlängert; bei Unmöglichkeit der Leistung werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
3. Vertragsschluß
Der Kaufvertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Bestellung des Käufers und durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Anlieferung der Ware zustande
4. Lieferung, Verpackung, Fracht, Nebenkosten
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk (Hersteller) ausschließlich Verpackung und Transportversicherung sowie auf Gefahr des Käufers. Mehrkosten für Express- und Postschnellpaket gehen zu Lasten des Käufers. Rollgelder, Flächenfracht und Paketzustellgebühren sind ohne anderslautende Vereinbarung vom Empfänger zu tragen. Die Wahl der günstigsten Versendungsart liegt bei uns. Der Käufer ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware verpflichtet. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort bei Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen und uns binnen 2 Tagen schriftlich anzuzeigen. Lieferverzögerung, Unvermögen sowie Verluste verursacht durch das Transportunternehmen unterliegen nicht unserer Haftung. Teillieferungen sind zulässig. Aus der Sphäre des Käufers resultierende Erschwernisse und Verzögerung in der Anlieferung und die daraus resultierenden Mehrkosten gehen zu Lasten, auch wenn ansonsten frachtfreie Lieferung vereinbart war. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.
5. Montage
Aufstellung, Inbetriebnahme und Montage gelieferter Geräte oder Bauteile erfolgen, falls nicht anders vereinbart, gegen gesonderte Berechnung nach Zeit, Materialaufwand und Fahrtkosten. Zum vereinbarten Montage- und Liefertermin müssen die bauseits zu erbringenden Vorleistungen soweit fortgeschritten sein, dass die Montage unbehindert und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Aus baulichen Gründen notwendig werdende Nebenarbeiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Wird durch sein Verschulden die Montage unmöglich gemacht, erschwert oder verzögert, so trägt der Käufer die uns daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden. Dies gilt auch, wenn Preise inklusive Montage vereinbart wurden. Die bauseits verlegten Leitungen haben den vorliegenden Anschlusszeichnungen zu entsprechen. Bauliche Veränderungen, sowie Decken- und Wandmontagen werden von uns nicht durchgeführt.

6. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung und/oder Montage am vereinbarten Abnahmeort und -termin abzunehmen, anderenfalls hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. ist der Käufer mit der Abnahme der Lieferung in Verzug, können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen mit der Erklärung setzen, dass wir nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Rücknahme gelieferter Ware oder Nichtannahme zu liefernder Ware sind wir berechtigt, 20% des Kaufpreises sowie die uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7. Zahlung
Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto mit Ausnahme von Reparaturaufträgen, die sofort zahlbar sind. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewähren wir 3% Skonto.
Der Eintritt des Zahlungsverzuges sowie die Berechnung der Verzugszinsen bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Mahngebühren: 1. Mahnung 5,00 €, 2. Mahnung 10,00 €, 3. Mahnung 15,00 €.
Bei Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst und der volle Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben ist. Kosten und Zwischenzinsen gehen zu Lasten des Bestellers, es sei denn, dass uns ein Verschulden an ihrer Entstehung trifft.
Der Käufer ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen. Zahlungen können nur direkt an uns erfolgen, nicht an Vertreter, dritte Personen oder Firmen.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veränderung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. Zur Sicherung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tritt uns der Käufer bereits jetzt alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihn aus einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware aus welchem Rechtsgrund auch immer entstehen. Dies gilt auch für Ansprüche des Käufers gegen Versicherer oder Schädiger bei Beschädigung, Verlust oder Untergang des Vorbehaltseigentums. Steht die Vorbehaltsware neben anderen Rechtsinhaber in unserem Miteigentum, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf den Rechnungswert unserer Vorbehaltsware. Falls der Käufer in Zahlungsverzug kommt oder unser Vorbehaltseigentum oder unsere Forderung gefährdet erscheint, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Käufer verlangen und dieser ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind befug, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Ware unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Zur Geltendmachung der Vorausabtretung ist der Käufer auf Verlangen verpflichtet, unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, die erforderlichen Auskünfte zu geben und uns die notwendigen Unterlagen zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern des Käufers die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen. Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den Fakturenwert unserer Rechnungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe übersteigender Sicherungen verpflichtet.
9. Gewährleistung und Haftung
Für Materialschäden oder Herstellungsfehler haften wir nur insoweit, wie unser jeweiliger Lieferant für solche Schäden oder Fehler haftet. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen anderer Mängel sind uns unverzüglich spätestens binnen 2 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt.
10. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist am Sitz unserer Firma. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen. Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.