Informationen zur Neuen Grippe A/H1N1
Am 4. Mai 2009 wurde das neue Influenza A Virus H1N1 (Schweinegrippe) vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe vorläufig der Risikogruppe 3 zugeordnet (siehe TRBA 250).
Insofern wurde für jede berufsbedingte Nutzung von Atemschutz bei Gefährdung durch Schweinegrippe-Viren eine FFP3-Atemschutzmaske empfohlen.
Grobstaubmasken, Mundschutz-, OP- oder Hygiene-Masken erreichen nicht diese Anforderungen.
FFP3-Atemschutzmasken bewahren z.B. Lebensmittel, Personen und die Umgebung vor Ausatem-Aerosolen des Trägers.
Sie dienen z.B. als Mundschutz eines Patienten, der sich mit dem Influenza A Virus H1N1 infiziert hat, um eine weitere Verteilung des Virus durch z.B. Husten oder Niesen zu vermindern.
Die Entsorgung von Abfällen, die mit Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, erfolgt nach Abfallschlüssel EAK 180104 gemäß LAGA-Richtlinie (B-Müll).
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften entnehmen Sie bitte der BGR 190 (Atemschutz), der TRBA 250 und den RKI-Richtlinien.
Für Ihren Schutz vor dem H1N1 Virus haben wir einige Angebote zusammengestellt, die hier zu finden sind.