Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Allen unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung, Auftragsbestätigung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht widersprechen. Mündliche Vereinbarungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berühren die Gültigkeit unserer übrigen Vertragsbedingungen nicht.

2. Angebot, Preise und Lieferzeiten
Alle Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Die angegebenen Preise entsprechen der gegenwärtigen Kostensituation zum Zeitpunkt der Angebotsdarstellung. Sollten bis zum Lieferzeitpunkt Kostenänderungen und/oder Änderungen des Herstellerabgabepreises eintreten, behalten wir uns eine Angleichung vor. Sämtliche Preise (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) verstehen sich ab Werk (Hersteller, Lieferant), ausschließlich Verpackung und Transportversicherung und ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten und bestätigten Preise verstehen sich grundsätzlich in € (Euro) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die erst in der Rechnung gesondert aufgeführt wird.
Kostenvoranschläge, Entwürfe, Pläne und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sie auf Verlangen an uns zurückzugeben.
Wir behalten uns das Recht vor, für die Erstellung von Angeboten, Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Plänen und Zeichnungen eine zuvor vereinbarte Aufwandspauschale zu berechnen.
Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma nicht geltend gemacht werden.
Mehrkosten für Express- und Postschnellpaket gehen zu Lasten des Käufers. Rollgelder, Flächenfracht und Paketzustellgebühren sind ohne anderslautende Vereinbarung vom Empfänger zu tragen. Die Wahl der günstigsten Versendungsart liegt bei uns.

3. Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Bestellung des Käufers, durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Anlieferung der Ware zustande.

4. Lieferung, Nebenkosten, Streckengeschäfte
Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede einzelne Lieferung unverzüglich auf erkennbare und typische Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art hin zu untersuchen und festgestellte Abweichungen unverzüglich, spätestens in 3 Werktagen gerechnet vom Tage der Ablieferung schriftlich durch Übersendung einer Mängelrüge an unseren Geschäftssitz zu beanstanden. Die gerügten Mängel
sind detailliert schriftlich zu beschreiben. Unterbleibt die Rüge oder ist die Rüge verspätet, verliert der Vertragspartner seine Ansprüche wegen etwa vorhandener Mängel der Kaufsache. Unsere Prüfung einer Mängelanzeige bedeutet in keinem Fall einen Verzicht auf die Einhaltung der Rügeobliegenheiten des Vertragspartners. Bei Lieferungen von kühlpflichtiger Ware und Produkten die der Arzneimittelverordnung unterliegen, diese sind umgehend nach Erhalt der Ware uns anzuzeigen. Lieferverzögerung, Unvermögen sowie Verluste verursacht durch das Transportunternehmen unterliegen nicht unserer Haftung. Teillieferungen sind zulässig. Aus der Sphäre des Käufers resultierende Erschwernisse und Verzögerung in der Anlieferung und die daraus resultierenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn ansonsten frachtfreie Lieferung vereinbart war. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.
Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht berühren (Streckengeschäfte – zuvor vertraglich geregelt), sind Liefertermin und – Frist eingehalten, wenn die Ware das Lieferwerk so rechtzeitig verlässt, dass bei üblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empfänger eintrifft.

5. Montage
Aufstellung, Inbetriebnahme und Montage gelieferter Geräte oder Bauteile erfolgen, falls nicht anders vereinbart, gegen gesonderte Berechnung nach Zeit, Materialaufwand und Fahrtkosten. Zum vereinbarten Montage- und Liefertermin müssen die bauseits zu erbringenden Vorleistungen soweit fortgeschritten sein, dass die Montage unbehindert und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Aus baulichen Gründen notwendig werdende Nebenarbeiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Wird durch sein Verschulden die Montage unmöglich gemacht, erschwert oder verzögert, so trägt der Käufer die uns daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden. Dies gilt auch, wenn Preise inklusive Montage vereinbart wurden. Die bauseits verlegten Leitungen haben den vorliegenden Anschlusszeichnungen zu entsprechen.

6. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung und/oder Montage am vereinbarten Abnahmeort und -termin abzunehmen, anderenfalls hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ist der Käufer mit der Abnahme der Lieferung in Verzug, können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen mit der Erklärung setzen, dass wir nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Wir sind berechtigt, bei Stornierung eines Auftrages vor dessen Lieferung, dem Käufer sämtliche Kosten, die durch die Stornierung entstehen, zu belasten. Dies gilt sowohl für Kosten, die uns durch Vorlieferanten entstehen als auch solche, die in unserem Hause entstehen. Die Rücksendung mangelfreier Ware darf nur mit unserer Zustimmung an die von uns genannte Empfängeradresse frei Haus zurückgesandt werden, die Rücksendung von Gefahrgütern muss mit uns speziell abgestimmt werden. Ist bei einer Rückgabe von Waren der Rückgabegrund nicht durch uns verschuldet, wird grundsätzlich nur eine Gutschrift in Höhe von 90% des Warenwertes erstellt, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Bei Waren, die von der Rücknahme ausgeschlossen sind, sind wir berechtigt, 100% des Kaufpreises sowie die uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

7. Zahlung
Die gestellten Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung und Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Ein Skonto von 1% ist ausschließlich auf Praxisbedarf, medizinische Geräte und Zubehör möglich. Voraussetzung ist hierfür ein ungehinderter Zahlungseingang im Bankeinzugsverfahren aufgrund uns erteilter Einzugsermächtigung. Ein Skontoabzug wird nur gewährt, sofern alle bereits fälligen Rechnungen – ausgenommen solche, denen berechtigte Einwendungen des Käufers entgegenstehen – beglichen sind. Wir behalten uns vor – Kunden, die nicht regelmäßig mit uns arbeiten oder zum ersten Mal einen Auftrag erteilen, die Ware erst nach erfolgtem Zahlungseingang per Vorkasse auszuliefern. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Der Eintritt des Zahlungsverzuges sowie die Berechnung der Verzugszinsen bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Mahngebühren: 1. Mahnung 5,00 €, 2. Mahnung 10,00 €, 3. Mahnung 15,00 €.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind und der volle Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben ist. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Der Käufer ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.
Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in für die Geschäftsbeziehung nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig – ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veränderung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. Zur Sicherung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tritt uns der Käufer bereits jetzt alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihn aus einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware aus welchem Rechtsgrund auch immer entstehen. Dies gilt auch für Ansprüche des Käufers gegen Versicherer oder Schädiger bei Beschädigung, Verlust oder Untergang des Vorbehaltseigentums. Steht die Vorbehaltsware neben anderen Rechtsinhaber in unserem Miteigentum, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf den Rechnungswert unserer Vorbehaltsware. Falls der Käufer in Zahlungsverzug kommt oder unser Vorbehaltseigentum oder unsere Forderung gefährdet erscheint, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Käufer verlangen und dieser ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind befug, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Ware unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Zur Geltendmachung der Vorausabtretung ist der Käufer auf Verlangen verpflichtet, unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, die erforderlichen Auskünfte zu geben und uns die notwendigen Unterlagen zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern des Käufers die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen. Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den Fakturenwert unserer Rechnungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe übersteigender Sicherungen verpflichtet.

9. Reklamation und Rücksendungen
Reklamationen und Rücksendungen, die nicht auf Mängeln beruhen, werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen.
Sonderanfertigungen, Anbruch-Packungen, kühlpflichtige Ware und Arzneimittel sowie nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

10. Gewährleistung und Haftung
Für Materialschäden oder Herstellungsfehler haften wir nur insoweit, wie unser jeweiliger Lieferant für solche Schäden oder Fehler haftet. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen anderer Mängel sind uns unverzüglich spätestens binnen 3 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt. Schadensersatz statt Leistung kann der Vertragspartner nur verlangen, wenn die Lieferung der mangelhaften Sache eine erhebliche Pflichtverletzung bedeutet.
Für etwaige Schäden die während der Anlieferung, Montage und Inbetriebnahme durch unsere Firma entstehen haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter Fahrlässigkeit, haften wir nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.
Als wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Haften wir nach vorhergehendem Satz für leichte Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wird bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit der Sache verlangt, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen dem Wert der mangelhaften Sache zu dem Kaufpreis.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung vom Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen einer zwingenden Haftung auf Grund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht bei der Abgabe von Garantiezusagen, die nach ihrem Inhalt gerade bezwecken, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

11. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten elektronisch gespeichert und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
Sofern der Zweck der personenbezogenen Datenspeicherung nicht mehr gegeben ist bzw. die gesetzliche Aufbewahrungsfrist verstrichen ist, werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gelöscht. Ist eine Löschung nicht möglich, erfolgt stattdessen eine Sperrung der Daten. Der Käufer hat jederzeit das Recht, eine gegebene Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die über die Geschäftsbeziehung hinausgehen, zu widerrufen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist am Sitz unserer Firma. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen. Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Alle vertraglichen Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Einigung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

13. Sonstiges
Für von uns mitgelieferte, nicht von uns selbst hergestellte Software gelten die §§ 69a bis 69g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.

Wir sind berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Leistung oder von Teilleistungen zu beauftragen oder sich der Hilfe Dritter zu bedienen.

Stand: November 2019