Praxis-Check

Steht eine amtliche Praxisbegehung an?

Wir stehen Ihnen zur Seite

Vorbereitung und Begleitung bei amtlichen Besichtigungen

Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichtsämter überprüfen im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Überwachsungsaufgaben das Hygienemanagement und die Umsetzung der Anforderungen im medizinischen Alltag. Dazu gehören auch anlassunabhängige Begehungen in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen im ambulanten Bereich.

Grundlage der Besichtigungen: IfSG / MPBetreibV

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), regelt seit dem 1. Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, können durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.

IfSG: Infektionsschutzgesetzt §36 /Abs. 2 / Stand 10.2019

Eine Überprüfung kann auch in Bezug auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen der Medizinprodukt-Betreiberverordnung (MPBetreibV) erfolgen u.a.

  • Sichtung der Dokumentation der validierten Aufbereitungsverfahren gemäß §8 MPBetreibV überprüft.

Die Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO- in Kraft 05.April 2012) kann ebenso Anlass einer behördlichen Besichtigung sein.

Nutzen Sie unser Präventions- Angebot – Hygiene-Check um einer Begehung gelassen entgegen zu blicken.

 

Hygieneverordnungen der Bundesländer